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Wildbachbegehung

Laut Forstgesetz § 101 Abs. 6 ist in Österreich jede Gemeinde verpflichtet, alle auf dem Gemeindegebiet gelegenen Wildbäche zumindest einmal jährlich begehen zu lassen, um Hochwasserschäden durch Gewährleistung eines ungehinderten Wasserabflusses vorzubeugen.

Im Zuge dieser Begehung werden Übelstände am Wildbach wie Ablagerungen oder Einbauten und Mängel an Schutzbauwerken wie Erosion oder Bruch durch eine sachkundige Person dokumentiert. Die Ergebnisse der Begehung werden der Gemeindeverwaltung in standardisierter Form übergeben und erforderliche Maßnahmen und deren Dringlichkeit werden besprochen.

ENFOS® e.U. bietet diese Dienstleistung für Gemeinden an, wobei der Umfang der Tätigkeit beginnend bei der reinen Begehung und Dokumentation bis zur Behebung von Übelständen frei vereinbart werden kann. Kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular auf dieser Homepage. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein unverbindliches Gespräch.

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