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Forstschutz

Der Inhaber von ENFOS® e.U., Forstwirtschaftsmeister Dipl.-Ing. Dr. techn. Peter Biermayr, ist ein an der BH Wiener Neustadt nach § 23 Abs. 1 NÖ Forstausführungsgesetz und §§ 1 bis 3 NÖ Landeskulturwachengesetz vereidigtes Forstschutzorgan. Unter geeigneten Bedingungen (geografische Nähe und arrondierte Waldflächen) kann Herr Biermayr für die Wahrnehmung der Aufgaben eines Forstschutzorgans für Ihren Forst bestellt werden.

Ein Forstschutzorgan sorgt für den Schutz des Waldes und seiner Produkte. Es beaufsichtigt Waldgrundstücke und kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen des Forstgesetzes. Das Forstschutzorgan ist hierfür nach § 112 ForstG mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet und genießt in Ausübung seines Dienstes den Schutz des Beamten (§ 74 Z 4 StGB).

Gerne klären wir in einem unverbindlichen Gespräch mit Ihnen ab, ob eine Bestellung für Ihre Forstflächen möglich und sinnvoll ist. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür über das Kontaktformular auf dieser Homepage.

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